Teilnahmebedingungen

Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Veranstalter

      Veranstalter der Förderplattform www.engagiert-für-die-Region.de ist die VR Bank Starnberg-Zugspitze eG, Tutzinger-Hof-Platz 8, 82319 Starnberg (nachfolgend "VR Bank" genannt).

    2. Regionales Engagement

      Die VR Bank Starnberg-Zugspitze unterstützt Einrichtungen und Organisationen in ihrem Geschäftsgebiet. Mit vielfältigen Fördermöglichkeiten möchten wir die Gemeinschaft stärken und dazu beitragen, die Lebensqualität in unserem Geschäftsgebiet zu verbessern.

    3. Ziel der Förderplattform

      Mit der Förderplattform "Engagiert für die Region" bieten wir eine zentrale Anlaufstelle, über die Förderanfragen an die VR Bank gestellt werden können. Organisationen und gemeinnützige Vereine aus dem Geschäftsgebiet der VR Bank können sich auf der Plattform registrieren, eine Förderanfrage stellen oder sich mit ihrem Projekt für eine Sonderaktion bewerben.

    4. Fördersumme

      Für das Engagement stellt die VR Bank einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag aus den ihr zur Verfügung stehenden Reinerträgen des Gewinnsparverein Bayern e. V ., sowie den eigenen Spenden- und Sponsoringgeldern zur Verfügung. Die Summen für einzelnen Aktionen werden mit der jeweiligen Ausschreibung auf der Plattform veröffentlicht.

    5. Teilnehmerkreis

      Teilnehmen kann grundsätzlich jede Einrichtung / Organisation. Bei der Vergabe von Spenden ab 250 Euro ist die Gemeinnützigkeit nachzuweisen. Der Ort der Förderung muss im Geschäftsgebiet der VR Bank Starnberg-Zugspitze liegen.

    6. Förderformen

      Spenden

      Mit unseren Spenden möchten wir die Gemeinschaft stärken und das Engagement würdigen, das täglich in diese wichtigen Einrichtungen investiert wird. Ein großer Vorteil ist, dass wir unsere Region gut kennen. Dadurch können wir direkt mit Vereinen und Institutionen kommunizieren und gezielt dort helfen, wo finanzielle Unterstützung benötigt wird. Weitere Informationen zur Vergabe von Spenden finden Sie hier >

      Sponsoring

      Im Gegensatz zu einer Spende beinhaltet das Sponsoring eine vereinbarte Gegenleistung, für die Ihre Einrichtung eine Rechnung an uns stellt. Weitere Informationen zur Vereinbarung eines Sponsoringsvertrages finden Sie hier >

      Anzeigen

      Wir unterstützen regionalen Einrichtungen auch mit dem Schalten einer Anzeige in Vereinszeitschriften, regionale Magazine, Ortsblätter, u.v.m. Weitere Informationen zur Abwicklung einer Anzeige finden Sie hier

      Crowdfunding

      Auf unserer Crowdfunding-Plattform "Viele schaffen mehr" können gemeinnützige Einrichtungen Ihr Vorhaben oder Ihre Idee online vorstellen und Unterstützer für die Finanzierung gewinnen. Damit möglichst viele gute Ideen realisiert werden können, bezuschusst die VR Bank jedes Crowdfunding Projekt. Für die Teilnahme am Crowdfunding erfolgt die Projektanlage über die externe Plattform www.viele-schaffen-mehr.de/vrsta-zugspitze. Die Richtlinien und Teilnahmebedingungen sind dieser Seite zu entnehmen.

  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung oder Anfrage erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

    2. Förderkriterien

      Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Förderanträge prüfen und bearbeiten, die über unsere Förderplattform www.engagiert-für-die-region.de eingereicht werden.

      Die Entscheidung über die Zusage einer Förderanfrage liegt im Ermessen der VR Bank und wird unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung und der Förderrichtlinien getroffen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

      Wir fördern keine Einzelpersonen, rein kommerzielle Vorhaben oder laufende Unterhalts- oder Personalkosten. Politische Parteien oder religiöse Gruppierungen sowie Projekte, die gegen ethische Grundsätze oder das Ansehen des Förderers verstoßen, werden nicht unterstützt. Zudem sind Institutionen und Projekte ausgeschlossen, die diskriminierend oder rassistisch sind, Gewalt verherrlichen oder gegen geltendes Recht verstoßen

    3. Fördermittel

      Einen wesentlichen Teil unserer Fördermittel erhalten wir aus dem Reinertrag des Gewinnsparens, der sozialen Lotterie der Volksbanken Raiffeisenbanken. Für jedes Gewinnsparlos, das Kundinnen und Kunden der VR Bank Starnberg-Zugspitze erwerben, fließen 0,25 € zurück an die Bank. Dieses Geld, ergänzt durch eigene Fördermittel, geben wir an gemeinnützige Vereine und Organisationen im Einzugsgebiet der VR Bank weiter.

    4. Kosten

      Die Nutzung der Förderplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.

    5. Förderanfrage / Bewerbung

      Eine Förderanfrage oder die Teilnahme an einer Sonderaktion der VR Bank Starnberg-Zugspitze erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.engagiert-fuer-die-region.de. Anfragen auf sonstigen Wegen (z.B. per E-Mail oder Telefon) können nicht berücksichtigt werden.

      Die Prüfung und Bearbeitung einer Förderanfrage erfolgt nur, wenn die Angaben und notwendigen Dokumente wie beispielsweise ein Freistellungsbescheid vollständig ausgefüllt sind.

      Die Förderanfrage und die Angaben zur Organisation werden durch die VR Bank Starnberg-Zugspitze eG geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung einer Förderanfrage oder Teilnahme an einer Sonderaktion liegt im Ermessen der VR Bank. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

      Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

      Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte.

      1. Nutzungsrechte Bilder

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die VR Bank übertragen. Außerdem wird der VR Bank das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Förderaktivitäten zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Erstellen von Bildaufnahmen im Rahmen eines Pressetermins / Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die VR Bank.

    6. Zeitraum

      Die Nutzung der Förderplattform "Engagiert für die Region" ist jederzeit möglich.

      Bei Sonderaktionen und Votings werden die Bewerbungs- und Teilnahmeunterlagen vor der Veröffentlichung von der VR Bank geprüft und mit dem Start der Aktion veröffentlicht.

    7. Voting

      Für Aktionen mit Votings wird nach der Freischaltung des Projekts der jeweilige Votinglink bekanntgegeben. Der Teilnehmerkreis für die Votings ist abhängig von der jeweiligen Aktion und wird mit der Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen veröffentlicht.

    8. Kommentierung

      Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

    9. Benachrichtigung und Auszahlung der Förderung

      Die teilnehmenden Organisationen / Vereine, die eine Förderanfrage stellen oder an einer Sonderaktion teilnehmen, werden per E-Mail informiert. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt auf das von der Organisation angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion bzw. nach Abschluss der Bearbeitung der Anfrage. Bei Sponsoring- und Anzeigenanfragen setzt sich die VR Bank mit dem Anfragenden in Verbindung, um die jeweilige Vereinbarung abzustimmen.

      Nach Erhalt einer Spende verpflichtet sich die Organisation/Einrichtung, der VR Bank eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) oder den Ihr zugesandten Reinertragsnachweis zu übermitteln.

  3. Aussetzung der Förderplattform oder einzelner Aktionen

    Die VR Bank behält sich das Recht vor, das gesamte Förderprogramm oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der VR Bank und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Förderanfragen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die VR Bank im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Förderanfrage erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Organisationen. Sie trägt allein dafür Sorge, dass ihre Angaben und Unterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden. Jeder Antragssteller stellt die VR Bank – mit der Anfrage – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Antragssteller herleiten.

    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter stellt der Antragssteller die VR Bank insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die VR Bank kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

  5. Datenschutzbestimmungen

    Die VR Bank und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der VR Bank unter www.engagiert-fuer-die-region.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Förderplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die VR Bank die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Anfrage bzw. Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die VR Bank behält sich vor, in den Medien über die Förderung zu berichten bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der VR-Bank, der Internetseite der VR Bank und auf Medien zur Bewerbung der Förderplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an datenschutz@vrsta-zugspitze.de gegenüber der VR Bank per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Förderplattform zurückzutreten und/oder die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen.

  6. Sonstiges

    Die Förderplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

  7. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.